Wettkampfreglement – König Ludwig Lauf Winter
1. GELTUNGSBEREICH
Dieses Wettkampfreglement gilt für die Winterveranstaltung des König Ludwig Lauf e. V. und für alle im Rahmen der Veranstaltung ausgetragenen Skilanglaufwettbewerbe.
Es regelt insbesondere den sportlichen Ablauf, die zulässige Lauftechnik, die Streckennutzung, die Startblockeinteilung, das Verhalten der Teilnehmenden, Materialbestimmungen, Zeitlimits, Proteste und Disqualifikationen.
Ergänzend gelten:
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die jeweils aktuelle Ausschreibung des König Ludwig Lauf,
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die veröffentlichten Teilnehmerinformationen,
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die Teilnahmebedingungen des König Ludwig Lauf e. V. sowie
-
soweit anwendbar, die jeweils gültigen Bestimmungen der International Ski and Snowboard Federation (FIS).
Bei widersprüchlichen Regelungen gehen zwingende Vorgaben der zuständigen Sportverbände beziehungsweise der Wettkampfjury vor.
2. WETTBEWERBE UND LAUFTECHNIK
Der König Ludwig Lauf wird grundsätzlich in den beiden Langlauftechniken Skating/Freie Technik und Klassische Technik ausgetragen.
Skating / Freie Technik
Die Skatingwettbewerbe finden grundsätzlich am Samstag statt.
Sofern auf der Strecke klassische Spuren vorhanden sind, dürfen diese grundsätzlich nicht durch Skating-Schritte beeinträchtigt werden.
Im Startbereich kann vorgeschrieben werden, zunächst den vorhandenen Spuren beziehungsweise markierten Startkorridoren ausschließlich durch Doppelstockschub zu folgen. Erst nach der entsprechend gekennzeichneten Freigabe darf in die Skatingtechnik übergegangen werden.
Klassische Technik
Die Wettbewerbe in klassischer Technik finden grundsätzlich am Sonntag statt.
Bei einem klassischen Wettbewerb ist die Verwendung von Skatingtechniken nicht gestattet.
Die Wettkampfjury kann entlang der Strecke Technikkontrollen durchführen.
Die für den jeweiligen Wettbewerb vorgeschriebene Technik ist während des gesamten Rennens einzuhalten.
3. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind alle ordnungsgemäß angemeldeten Personen, welche die für den jeweiligen Wettbewerb veröffentlichten Voraussetzungen erfüllen.
Dies betrifft insbesondere:
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das vorgeschriebene Mindestalter,
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die ordnungsgemäße Anmeldung,
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die vollständige Bezahlung der Startgebühr und
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gegebenenfalls besondere sportliche Voraussetzungen.
Die zulässigen Altersklassen und Jahrgänge werden für jede Veranstaltung in der jeweils aktuellen Ausschreibung veröffentlicht.
Minderjährige dürfen ausschließlich für Wettbewerbe angemeldet werden, die für ihre Altersgruppe freigegeben sind. Die Anmeldung muss durch eine erziehungsberechtigte Person beziehungsweise mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.
4. STARTNUMMER
Die ausgegebene Startnummer ist ausschließlich der offiziell gemeldeten Person zugeordnet.
Die Startnummer darf:
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nicht an andere Personen weitergegeben,
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nicht mit anderen Personen getauscht und
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nicht unter einem anderen Namen verwendet werden.
Die Startnummer ist während des gesamten Wettbewerbs entsprechend den Vorgaben des Veranstalters gut sichtbar zu tragen.
Ein Start mit einer anderen als der zugeteilten Startnummer beziehungsweise unter falschem Namen kann zur Disqualifikation und zu einer Startsperre führen.
5. STARTBLOCKEINTEILUNG
Der Start erfolgt grundsätzlich in dem vom Veranstalter zugeteilten Startblock.
Die Einteilung kann insbesondere auf Grundlage folgender Kriterien erfolgen:
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Ergebnisse beziehungsweise Qualifikationen aus vergangenen Austragungen des König Ludwig Lauf,
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nachgewiesene sportliche Leistungen bei vergleichbaren Skilanglaufveranstaltungen,
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FIS-Punkte beziehungsweise Worldloppet-Ranking,
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Alter,
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Anmeldezeitpunkt und
-
verfügbare Kapazitäten der jeweiligen Startblöcke.
Eine beim König Ludwig Lauf erworbene Qualifikation kann gegenüber Ergebnissen anderer Veranstaltungen vorrangig berücksichtigt werden.
Elitestartblock
Der Elitestartblock ist insbesondere für Kader-, Nationalmannschafts- und entsprechend qualifizierte Leistungssportler vorgesehen.
Die Einteilung erfolgt durch den Veranstalter beziehungsweise die Wettkampfleitung insbesondere anhand von FIS-Punkten, Worldloppet-Rankings oder vergleichbaren Leistungsnachweisen.
Begrenzte Startblöcke
Die Teilnehmerzahl je Startblock kann begrenzt werden.
Ist ein Startblock vollständig belegt, besteht kein Anspruch auf eine Einteilung in diesen Startblock. In diesem Fall kann der nächste verfügbare Startblock zugeteilt werden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Startposition oder einen bestimmten Startblock besteht nicht. Die bisherige Regelung sah bereits eine leistungsbezogene und kapazitätsabhängige Startblockeinteilung vor.
6. START
Die Teilnehmenden müssen sich rechtzeitig vor der veröffentlichten Startzeit im für sie vorgesehenen Startbereich beziehungsweise Startblock einfinden.
Den Anweisungen des Startpersonals ist Folge zu leisten.
Ein Wechsel in einen weiter vorne gelegenen Startblock ohne Genehmigung des Veranstalters ist nicht zulässig.
Das vorsätzliche Verursachen eines Frühstarts kann sanktioniert beziehungsweise mit einer Disqualifikation geahndet werden.
Der Veranstalter kann abhängig vom Wettbewerb unterschiedliche Startverfahren anwenden, insbesondere:
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Blockstart,
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Wellenstart,
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Massenstart oder
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Einzelstart.
Das für den jeweiligen Wettbewerb geltende Startverfahren wird in der Ausschreibung beziehungsweise den Teilnehmerinformationen bekannt gegeben.
7. STRECKE
Die Teilnehmenden müssen die offiziell ausgeschilderte beziehungsweise vom Veranstalter bekannt gegebene Wettkampfstrecke vollständig zurücklegen.
Die gesamte Wettkampfstrecke ist grundsätzlich auf Skiern zurückzulegen.
Das Ausziehen der Skier, insbesondere an Anstiegen, ist nicht gestattet.
Ausnahmen können insbesondere für vom Veranstalter entsprechend ausgewiesene Straßenübergänge oder andere Streckenabschnitte gelten, an denen das Abnehmen der Skier ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird.
Das Abkürzen der Strecke oder das bewusste Auslassen von Kontrollpunkten führt grundsätzlich zur Disqualifikation.
8. WECHSEL AUF EINE KÜRZERE DISTANZ
Soweit es Streckenführung und Veranstaltungsorganisation zulassen, kann der Veranstalter für einzelne Wettbewerbe eine offizielle Möglichkeit zum Wechsel auf eine kürzere Distanz vorsehen.
Der Wechsel ist ausschließlich:
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an dem vom Veranstalter festgelegten Punkt,
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entsprechend der ausgeschilderten Streckenführung und
-
nach den für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichten Regelungen
zulässig.
Ein eigenmächtiger Streckenwechsel ist nicht gestattet.
Teilnehmende, die ordnungsgemäß auf eine kürzere Distanz wechseln, werden grundsätzlich in der Ergebnisliste der tatsächlich absolvierten Distanz geführt, sofern dies für den betreffenden Wettbewerb vorgesehen ist.
Für einzelne Wettbewerbe, insbesondere die Langdistanz, kann ein Wechsel auf eine kürzere Strecke ausgeschlossen werden.
9. SKIAUSRÜSTUNG
Die verwendete Wettkampfausrüstung muss den für den jeweiligen Wettbewerb geltenden Bestimmungen entsprechen.
Insbesondere müssen Skier und Stöcke grundsätzlich den jeweils anwendbaren Regelungen der FIS entsprechen.
Der Veranstalter beziehungsweise die Wettkampfjury ist berechtigt, Materialkontrollen durchzuführen.
Dies umfasst insbesondere Kontrollen:
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der Skier,
-
der Stocklänge,
-
der Wettkampftechnik und
-
weiterer nach dem geltenden Reglement relevanter Ausrüstungsmerkmale.
Die Ausrüstung muss sich in einem technisch sicheren Zustand befinden und darf andere Teilnehmende nicht gefährden.
10. SKIWECHSEL UND MATERIALSCHÄDEN
Ein vollständiger Skiwechsel während des Wettbewerbs ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei einer Beschädigung eines Skis oder der Bindung darf entsprechend den geltenden Wettkampfbestimmungen ein beschädigter Ski ersetzt werden.
Ein Materialwechsel darf nicht dazu dienen, sich einen unzulässigen sportlichen Vorteil zu verschaffen.
Die bisherige Veranstaltungsregel sieht vor, dass bei Beschädigungen an Ski oder Bindung höchstens ein Ski ausgetauscht werden darf.
11. EIGENSTÄNDIGE BEWÄLTIGUNG DER STRECKE
Jeder Teilnehmende muss die gesamte Wettkampfstrecke aus eigener Kraft zurücklegen.
Nicht zulässig sind insbesondere:
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Anschieben durch andere Personen,
-
Ziehen durch andere Personen,
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die Unterstützung durch nicht am Wettbewerb teilnehmende Schrittmacher,
-
Begleitung durch Fahrzeuge oder Fahrräder,
-
unerlaubte Material- oder technische Unterstützung sowie
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sonstige Hilfen, durch die sich ein sportlicher Vorteil ergibt.
Zulässige Hilfestellungen des Veranstalters, des medizinischen Personals oder der offiziellen Verpflegungsstellen bleiben hiervon unberührt.
Die Pflicht zur eigenständigen Bewältigung der Strecke entspricht der bisherigen Regelung und den darin herangezogenen FIS-Vorgaben.
12. VERHALTEN WÄHREND DES WETTBEWERBS
Alle Teilnehmenden sind zu sportlichem und rücksichtsvollem Verhalten verpflichtet.
Insbesondere dürfen andere Teilnehmende weder vorsätzlich behindert noch gefährdet werden.
Bei Überholvorgängen, Abfahrten, Kurven, Engstellen und Gegenverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Teilnehmende müssen ihre Geschwindigkeit jederzeit:
-
ihrem persönlichen Können,
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den Schnee- und Streckenverhältnissen,
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der Sicht,
-
der Anzahl anderer Teilnehmender und
-
der jeweiligen Situation
anpassen.
Den Anweisungen von Wettkampfleitung, Jury, Streckenposten, medizinischem Personal und Einsatzkräften ist Folge zu leisten.
13. UMWELT UND ABFÄLLE
Das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen außerhalb der vom Veranstalter vorgesehenen Bereiche ist untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
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Gel- und Riegelverpackungen,
-
Trinkbecher,
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Flaschen,
-
Verpackungsmaterial und
-
sonstige Gegenstände.
Vorsätzliches Zurücklassen von Müll auf der Strecke oder in nicht dafür ausgewiesenen Bereichen kann zur Disqualifikation führen.
14. KONTROLLPUNKTE UND ZEITLIMITS
Der Veranstalter kann entlang der Strecke Kontrollpunkte sowie sogenannte Last-Passing-Times festlegen.
Diese dienen insbesondere:
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der Sicherheit der Teilnehmenden,
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der Einsatzplanung,
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der Streckenräumung,
-
der Verkehrsregelung und
-
der organisatorischen Durchführung der Veranstaltung.
Die jeweils geltenden Durchgangszeiten werden vor der Veranstaltung veröffentlicht beziehungsweise vor Ort bekannt gegeben.
Wer einen Kontrollpunkt nach Ablauf der festgelegten Zeit erreicht, kann aus dem offiziellen Wettbewerb genommen werden.
Die Wettkampfjury ist berechtigt, Zeitlimits bei schwierigen Schnee-, Wetter- oder Streckenbedingungen anzupassen beziehungsweise zu verlängern.
15. STRECKEN- UND ZIELSCHLUSS
Für die einzelnen Wettbewerbe wird ein offizieller Zielschluss festgelegt.
Die genaue Uhrzeit wird in den aktuellen Teilnehmerinformationen bekannt gegeben.
Nach dem offiziellen Zielschluss:
-
kann die Zeitmessung eingestellt werden,
-
besteht kein Anspruch mehr auf eine offizielle Wertung,
-
können Verpflegungs- und Sicherungsposten abgebaut werden und
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kann die Strecke für den öffentlichen Betrieb wieder freigegeben werden.
Der Streckenschluss wird durch ein Schlussfahrzeug beziehungsweise einen Schlussläufer kontrolliert.
Wird ein Teilnehmender vom offiziellen Schlussläufer beziehungsweise Schlussfahrzeug eingeholt und aus dem Rennen genommen, ist den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.
Eine Fortsetzung der Strecke erfolgt – sofern diese überhaupt gestattet wird – außerhalb des offiziellen Wettbewerbs und auf eigene Verantwortung. Die bisherige Fassung sah ebenfalls vor, dass nach dem offiziellen Streckenschluss keine Wertung mehr erfolgt.
16. ZEITMESSUNG
Die Zeitmessung erfolgt mittels des vom Veranstalter eingesetzten elektronischen Zeitmesssystems.
Der für die Zeitmessung erforderliche Transponder beziehungsweise Chip kann in oder an der Startnummer integriert sein.
Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, vor dem Start zu überprüfen, ob seine Startnummer beziehungsweise der Zeitmesschip offensichtlich beschädigt ist.
Bei erkennbaren Beschädigungen oder einem fehlenden Chip ist unverzüglich das Personal des Veranstalters zu informieren.
Ohne funktionsfähigen beziehungsweise korrekt getragenen Zeitmesschip kann eine ordnungsgemäße Zeitmessung und Wertung nicht gewährleistet werden.
Die aktuelle Ausführung des Systems und gegebenenfalls bestehende Rückgabepflichten werden in den Teilnehmerinformationen bekannt gegeben.
17. WERTUNG
Die Wertung erfolgt grundsätzlich nach:
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Wettbewerb,
-
Geschlecht beziehungsweise Wertungskategorie,
-
Altersklasse und
-
erzielter Wettkampfzeit.
Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Altersklassen werden in der aktuellen Ausschreibung veröffentlicht.
Der Veranstalter kann zusätzlich Sonderwertungen anbieten, beispielsweise:
-
Teamwertungen,
-
Kombinationswertungen,
-
Ärztewertungen oder
-
weitere Veranstaltungswertungen.
Für Sonderwertungen können ergänzende Bestimmungen gelten.
18. PROTESTE
Proteste gegen Ergebnisse, Entscheidungen oder Vorgänge während des Wettbewerbs sind schriftlich bei der Wettkampfjury einzureichen.
Für die Einreichung eines Protestes ist eine Protestgebühr von 100,00 Euro zu hinterlegen.
Für Teilnehmende außerhalb der Elitewertung endet die Protestfrist grundsätzlich 15 Minuten nach dem offiziellen Zielschluss.
Für Elitewertungen können gesonderte Protestfristen festgelegt werden.
Die Entscheidung über einen Protest trifft die zuständige Wettkampfjury nach Maßgabe dieses Reglements und der gegebenenfalls anwendbaren Verbandsbestimmungen. Die bisherige Regelung sieht ebenfalls eine Protestgebühr von 100 Euro und konkrete Protestfristen vor.
19. DISQUALIFIKATION
Eine Disqualifikation kann insbesondere ausgesprochen werden, wenn ein Teilnehmender:
-
mit einer anderen als der ihm zugeteilten Startnummer startet,
-
unter falschem Namen startet,
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seine Startnummer unzulässig an eine andere Person weitergibt,
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vorsätzlich einen Frühstart verursacht,
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einen Teil der vorgeschriebenen Strecke unzulässig ohne Skier zurücklegt,
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die Strecke abkürzt,
-
vorgeschriebene Kontrollpunkte auslässt,
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bei einem klassischen Wettbewerb unerlaubt Skatingtechniken verwendet,
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gegen vorgeschriebene Technikregeln verstößt,
-
unerlaubte Hilfe in Anspruch nimmt,
-
andere Teilnehmende vorsätzlich behindert oder gefährdet,
-
Anweisungen der Wettkampfjury, des Veranstalters oder der Einsatzkräfte missachtet,
-
sich gegenüber Teilnehmenden, Funktionären, Helfern oder Zuschauern grob unsportlich verhält oder
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vorsätzlich Müll auf der Strecke oder außerhalb der vorgesehenen Bereiche zurücklässt.
Je nach Schwere des Verstoßes kann zusätzlich zur Disqualifikation eine Startsperre von bis zu zwei Jahrenausgesprochen werden.
Bei einer Startsperre kann eine bereits erworbene Startblockqualifikation beziehungsweise Startberechtigung entfallen.
Weitergehende Sanktionen aufgrund anwendbarer FIS-, DSV- oder Anti-Doping-Bestimmungen bleiben unberührt.
Die bisherige Fassung sieht für mehrere dieser Verstöße ausdrücklich eine zweijährige Startsperre sowie den Verlust der Startqualifikation vor.
20. TECHNIK- UND MATERIALKONTROLLEN
Der Veranstalter beziehungsweise die Wettkampfjury ist berechtigt, vor, während und nach dem Wettbewerb Kontrollen durchzuführen.
Hierzu gehören insbesondere:
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Technikkontrollen,
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Kontrollen der Stocklänge,
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Materialkontrollen,
-
Startnummernkontrollen und
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Kontrollen an ausgewählten Streckenabschnitten.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, entsprechende Kontrollen zu ermöglichen und den Anweisungen der dafür eingesetzten Funktionäre Folge zu leisten.
21. DOPING
Der König Ludwig Lauf e. V. behält sich vor, im Rahmen der Veranstaltung Dopingkontrollen durchführen zu lassen.
Soweit Dopingkontrollen durchgeführt werden, gelten die jeweils anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen.
Zur Kontrolle aufgeforderte Teilnehmende sind verpflichtet, an der Dopingkontrolle mitzuwirken.
Eine unberechtigte Verweigerung einer vorgeschriebenen Dopingkontrolle kann entsprechend den geltenden Anti-Doping-Regelungen sanktioniert werden.
Bei einem positiven Dopingbefund beziehungsweise einem entsprechenden Verstoß können insbesondere:
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die Disqualifikation,
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die Aberkennung des Ergebnisses,
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der Verlust von Preisen beziehungsweise Preisgeld und
-
weitere sportrechtliche Sanktionen
erfolgen.
Die bestehende Veranstaltungsregelung sieht ausdrücklich Dopingkontrollen nach den maßgeblichen Anti-Doping-Vorschriften vor.
22. LOIPENPRÄPARIERUNG UND STRECKENSPERRUNG
Zur Sicherstellung einer bestmöglichen Wettkampfstrecke kann der Veranstalter die Rennstrecke beziehungsweise einzelne Streckenabschnitte vor dem jeweiligen Wettbewerb sperren.
Ab dem veröffentlichten Zeitpunkt dürfen die rennfertig präparierten Loipen, insbesondere der Start- und Zielbereich, nicht mehr zu Trainings- oder Testzwecken genutzt werden.
Die jeweiligen Sperrzeiten werden vor der Veranstaltung bekannt gegeben.
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Sperrungen zu beachten.
23. ÄNDERUNG DER STRECKE UND WETTKAMPFBEDINGUNGEN
Der Veranstalter beziehungsweise die Wettkampfjury kann die Wettkampfstrecke und den Ablauf aufgrund:
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der Schnee- und Loipenverhältnisse,
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der Witterung,
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sicherheitsrelevanter Gründe,
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behördlicher Vorgaben oder
-
sonstiger zwingender organisatorischer Gründe
anpassen.
Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
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Streckenverkürzungen,
-
Änderungen der Streckenführung,
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Verlegung einzelner Streckenabschnitte,
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Mehrfachrunden,
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Änderung des Startortes,
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Änderung des Zielortes,
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Änderung der Startzeiten,
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Änderung der Startblöcke,
-
Änderung von Kontrollzeiten sowie
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Zusammenlegung oder Anpassung von Wettbewerben.
Bei zweifelhaften Bedingungen informiert der Veranstalter über seine offiziellen Informationskanäle.
24. ENTSCHEIDUNGSBEFUGNIS DER WETTKAMPFJURY
Die Wettkampfjury ist für sportliche Entscheidungen während der Veranstaltung zuständig.
Sie kann insbesondere:
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die Einhaltung dieses Reglements überwachen,
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Verwarnungen aussprechen,
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Zeitstrafen oder andere sportliche Sanktionen verhängen, soweit vorgesehen,
-
Teilnehmende disqualifizieren,
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Proteste behandeln,
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Zeitlimits anpassen,
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Streckenänderungen beschließen und
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Wettbewerbe aus Sicherheitsgründen unterbrechen oder abbrechen.
Entscheidungen können insbesondere dann kurzfristig getroffen werden, wenn dies aufgrund von Witterung, Schneeverhältnissen oder Sicherheitsaspekten erforderlich ist.
25. FIS-REGLEMENT
Ergänzend zu diesem Wettkampfreglement gelten, soweit für den jeweiligen Wettbewerb anwendbar, die jeweils aktuellen internationalen Wettkampfregeln für Skilanglauf der FIS.
Bei sportlichen Sachverhalten, die in diesem Reglement nicht ausdrücklich geregelt sind, kann die Wettkampfjury die einschlägigen FIS-Bestimmungen heranziehen.
26. FAIR PLAY
Der König Ludwig Lauf steht für sportlichen und respektvollen Langlaufsport.
Von allen Teilnehmenden wird deshalb erwartet, dass sie:
-
fair miteinander umgehen,
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Rücksicht auf schwächere und langsamere Teilnehmende nehmen,
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schnelleren Teilnehmenden ein sicheres Überholen ermöglichen,
-
Helfer und Funktionäre respektieren,
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Natur und Landschaft schützen und
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den sportlichen Charakter der Veranstaltung respektieren.
Unsportliches oder gefährdendes Verhalten kann unabhängig von einer konkreten Einzelregel durch die Wettkampfjury sanktioniert werden.
27. AKZEPTANZ DES WETTKAMPFREGLEMENTS
Mit Abschluss der Anmeldung erkennt der Teilnehmende beziehungsweise bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte Person dieses Wettkampfreglement als verbindlich an.
Maßgeblich ist die für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichte Fassung.
Der Veranstalter behält sich notwendige Änderungen insbesondere aufgrund:
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geänderter Verbandsbestimmungen,
-
behördlicher Anforderungen,
-
Sicherheitsanforderungen,
-
organisatorischer Änderungen oder
-
Schnee- und Witterungsverhältnisse
vor.
Wesentliche Änderungen werden über die offiziellen Informationskanäle des König Ludwig Lauf bekannt gegeben.
König Ludwig Lauf e. V.
Turnerweg 6a
82487 Oberammergau
Stand: August 2026
| Altersklasse | Wettkampf | Wettkampf | Wettkampf | Wettkampf | Wettkampf | Wettkampf |
|---|---|---|---|---|---|---|
| JAHR | 2022/2023 | 2023/2024 | 2024/2025 | 2025/2026 | 2026/2027 | 2027/2028 |
| U8 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
| U9 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
| U10 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
| U11 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
| U12 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
| U13 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| U14 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
| U15 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
| U16 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| U18 | 2006/2005 | 2007/2006 | 2008/2007 | 2009/2008 | 2010/2009 | 2011/2010 |
| U20 | 2004/2003 | 2005/2004 | 2006/2005 | 2007/2006 | 2008/2007 | 2009/2008 |
| D/H21 | 2002/1993 | 2003/1994 | 2004/1995 | 2005/1996 | 2006/1997 | 2007/1998 |
| D/H31 | 1992/1988 | 1993/1989 | 1994/1990 | 1995/1991 | 1996/1992 | 1997/1993 |
| D/H36 | 1987/1983 | 1988/1984 | 1989/1985 | 1990/1986 | 1991/1987 | 1992/1988 |
| D/H41 | 1982/1978 | 1983/1979 | 1984/1980 | 1985/1981 | 1985/1982 | 1987/1983 |
| D/H46 | 1977/1973 | 1978/1974 | 1979/1975 | 1980/1976 | 1981/1977 | 1982/1978 |
| D/H51 | 1972/1968 | 1973/1969 | 1974/1970 | 1975/1971 | 1976/1972 | 1977/1973 |
| D/H56 | 1967/1963 | 1968/1964 | 1969/1965 | 1970/1966 | 1971/1967 | 1972/1968 |
| D/H61 | 1962/1958 | 1963/1959 | 1964/1960 | 1965/1961 | 1966/1962 | 1967/1963 |
| D/H66 | 1957/1953 | 1958/1954 | 1959/1955 | 1960/1956 | 1961/1957 | 1962/1958 |
| D/H71 | 1952/1948 | 1953/1949 | 1954/1950 | 1955/1951 | 1956/1952 | 1957/1953 |
| D/H76 | 1947/1943 | 1948/1944 | 1949/1945 | 1950/1946 | 1951/1947 | 1952/1948 |
| D/H81 | 1942/1938 | 1943/1939 | 1944/1940 | 1945/1941 | 1946/1942 | 1947/1943 |
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