Alle Infos – König Ludwig Lauf

Teilnahme

Laufen durch die Ammergauer Alpen

Teilnahmebedingungen – König Ludwig Lauf Sommeredition

1. Veranstalter

König Ludwig Lauf e. V.
Turnerweg 6a
82487 Oberammergau

2. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Sommerveranstaltung des König Ludwig Lauf e. V. sowie für die im Rahmen der Veranstaltung angebotenen Lauf- und Nachwuchswettbewerbe.

Mit Abschluss der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmenden deren Erziehungsberechtigte diese Teilnahmebedingungen an.

3. Teilnehmerbeschränkung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnehmerzahl der Gesamtveranstaltung sowie einzelner Wettbewerbe zu begrenzen.

Ist das Teilnehmerlimit eines Wettbewerbs erreicht, besteht kein Anspruch auf eine weitere Anmeldung oder Nachmeldung.

4. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Anmeldesystem.

Die jeweils geltenden Anmeldefristen, Startgebühren, Altersbeschränkungen und Teilnehmerlimits werden in der aktuellen Ausschreibung beziehungsweise im Anmeldesystem veröffentlicht.

Nachmeldungen sind nur möglich, sofern für den jeweiligen Wettbewerb noch Startplätze verfügbar sind.

5. Startgebühr und Bezahlung

Für die Teilnahme gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgewiesene Startgebühr.

Die Startgebühr ist innerhalb der im Anmeldeprozess angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.

Eine Anmeldung kann bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Veranstalter storniert werden.

Soweit unterschiedliche Preisstufen angeboten werden, gelten die jeweils im Anmeldesystem veröffentlichten Bedingungen.

6. Keine Rückerstattung der Startgebühr

Eine Rückerstattung der bezahlten Startgebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Nichtteilnahme,

  • kurzfristiger Absage durch den Teilnehmenden,

  • verspätetem Erscheinen,

  • Abbruch des Wettbewerbs durch den Teilnehmenden oder

  • Disqualifikation.

Ausnahmen bestehen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

7. Abmeldung im Krankheitsfall

Kann ein Teilnehmender aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann die Anmeldung bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Nachweises auf die Sommerveranstaltung des darauffolgenden Jahresgutgeschrieben werden.

Eine Auszahlung oder Rückerstattung der Startgebühr erfolgt nicht.

Die Gutschrift ist grundsätzlich nur für die unmittelbar folgende Sommerveranstaltung gültig und kann nicht ausgezahlt werden.

Der Veranstalter kann für die Beantragung einer Krankheitsgutschrift eine Frist festlegen. Die jeweils geltenden Fristen und das entsprechende Verfahren werden im Vorfeld der Veranstaltung bekannt gegeben.

Ohne einen geeigneten Nachweis besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.

8. Übertragung des Startplatzes

Ein bereits gebuchter Startplatz kann innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Ummeldefrist auf eine andere Person übertragen werden.

Für die Übertragung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.

Die Ersatzperson muss sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb erfüllen, insbesondere die gegebenenfalls geltenden Altersvorgaben.

Eine eigenmächtige Weitergabe der Startnummer ohne offizielle Ummeldung ist nicht gestattet.

9. Wechsel der Strecke oder des Wettbewerbs

Ein Wechsel auf eine andere angebotene Strecke beziehungsweise in einen anderen Wettbewerb ist grundsätzlich möglich, sofern im gewünschten Wettbewerb noch freie Startplätze verfügbar sind.

Ein Anspruch auf einen Streckenwechsel besteht nicht.

Bei einem Wechsel in einen Wettbewerb mit einer höheren Startgebühr ist der entsprechende Differenzbetrag nachzuzahlen.

Bei einem Wechsel in einen günstigeren Wettbewerb erfolgt keine Erstattung des Differenzbetrages.

Der Veranstalter kann für Streckenänderungen eine Bearbeitungsgebühr erheben, sofern dies im Anmeldesystem beziehungsweise in der Ausschreibung entsprechend ausgewiesen wird.

10. Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt einen für die jeweilige Strecke ausreichenden gesundheitlichen und körperlichen Zustand voraus.

Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme zu prüfen beziehungsweise gegebenenfalls ärztlich prüfen zu lassen, ob sein gesundheitlicher Zustand die Teilnahme am gewählten Wettbewerb erlaubt.

Mit der Anmeldung und der Teilnahme bestätigt jeder Teilnehmende, dass er sich gesundheitlich in der Lage sieht, die gewählte Strecke zu bewältigen.

Teilnehmende dürfen nicht starten beziehungsweise müssen den Wettbewerb abbrechen, wenn aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit anderer Personen zu erwarten ist.

11. Teilnahme auf eigenes Risiko

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

Jeder Teilnehmende trägt die Verantwortung für seine persönliche körperliche Leistungsfähigkeit, sein Verhalten während des Wettbewerbs sowie für eine den persönlichen Fähigkeiten und den Streckenbedingungen angepasste Geschwindigkeit.

Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten, des medizinischen Personals, der Einsatzkräfte sowie sonstiger vom Veranstalter eingesetzter Personen ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter beziehungsweise das medizinische Personal ist berechtigt, Teilnehmende aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen aus dem Wettbewerb zu nehmen.

12. Versicherung und Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Veranstalter insbesondere keine Haftung für Schäden, die durch die für eine Sportveranstaltung typischen Risiken entstehen.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang unberührt.

Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden persönlichen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen.

13. Verhalten während des Wettbewerbs

Die Teilnehmenden sind verpflichtet:

  • die ausgeschilderte beziehungsweise offiziell bekannt gegebene Strecke vollständig zurückzulegen,

  • die Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer zu befolgen,

  • andere Teilnehmende nicht zu behindern oder zu gefährden,

  • sich gegenüber anderen Teilnehmenden, Helfern, Zuschauern und Einsatzkräften sportlich und fair zu verhalten,

  • Umwelt, Natur und Eigentum Dritter zu respektieren und

  • Abfälle ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Das Abkürzen der Strecke oder die Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel oder fremder Unterstützung kann zur Disqualifikation führen.

14. Streckenführung und Veranstaltungsänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, behördlichen oder witterungsbedingten Gründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Streckenführung,

  • Streckenlänge,

  • Start- und Zielbereich,

  • Startzeiten,

  • Zeitlimits,

  • Verpflegungsstellen sowie

  • organisatorische Abläufe.

Solche Änderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.

15. Absage oder Abbruch der Veranstaltung

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.

Dies gilt insbesondere bei:

  • extremen Wetterbedingungen,

  • Naturereignissen,

  • behördlichen Anordnungen,

  • Sicherheits- oder Bedrohungslagen,

  • Pandemien oder vergleichbaren Ereignissen sowie

  • sonstigen Umständen, durch die eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Der Veranstalter entscheidet im jeweiligen Einzelfall, ob und in welcher Form freiwillige Kulanzregelungen angeboten werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

16. Minderjährige Teilnehmende

Minderjährige dürfen ausschließlich an den für ihre jeweilige Altersgruppe freigegebenen Wettbewerben teilnehmen.

Die Anmeldung Minderjähriger muss durch eine erziehungsberechtigte Person oder mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.

Die erziehungsberechtigte Person bestätigt mit der Anmeldung insbesondere, dass der minderjährige Teilnehmende gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme am gewählten Wettbewerb in der Lage ist und die geltenden Teilnahmebedingungen anerkannt werden.

17. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung erforderlich ist.

Dies umfasst insbesondere:

  • Anmeldung und Teilnehmerverwaltung,

  • Zahlungsabwicklung,

  • Teilnehmerkommunikation,

  • Startnummernvergabe,

  • Zeitmessung,

  • Erstellung und Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten,

  • Urkundenerstellung sowie

  • organisatorische Abwicklung der Veranstaltung.

Soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, können notwendige personenbezogene Daten an entsprechend beauftragte Dienstleister übermittelt werden.

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des König Ludwig Lauf e. V.

18. Start- und Ergebnislisten

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs können Start- und Ergebnislisten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese können insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname,

  • Jahrgang beziehungsweise Altersklasse,

  • Geschlecht beziehungsweise Wertungskategorie,

  • Verein oder Team,

  • Wettbewerb,

  • Startnummer,

  • Platzierung sowie

  • erzielte Zeit.

Ergebnislisten dienen zugleich der sportlichen Dokumentation der Veranstaltung.

19. Foto-, Film- und Medienaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter sowie durch von ihm beauftragte Fotografen, Medienpartner und Dienstleister Foto-, Film- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt werden.

Diese können insbesondere im Rahmen der Veranstaltungsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des König Ludwig Lauf e. V. verwendet werden, beispielsweise auf:

  • der Veranstaltungswebsite,

  • Social-Media-Kanälen,

  • Printprodukten,

  • Presseveröffentlichungen,

  • Präsentationen und

  • Werbemitteln.

Soweit für bestimmte Verwendungszwecke eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat eingeholt.

20. Newsletter und werbliche Kommunikation

Die Anmeldung für einen Newsletter oder andere werbliche Informationen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

Werbliche Informationen des Veranstalters oder seiner Partner werden nur versendet, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

21. Disqualifikation

Der Veranstalter kann Teilnehmende insbesondere dann disqualifizieren, wenn sie:

  • falsche Angaben bei der Anmeldung machen,

  • ohne gültige Anmeldung oder mit der Startnummer einer anderen Person starten,

  • die Strecke abkürzen,

  • andere Personen gefährden oder grob behindern,

  • Anweisungen des Veranstalters oder der Einsatzkräfte missachten,

  • unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder

  • sich grob unsportlich verhalten.

Im Falle einer Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der Startgebühr.

22. Akzeptanz der Teilnahmebedingungen

Mit Abschluss der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende beziehungsweise bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte Person, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Fassung der Teilnahmebedingungen.

Verbände & Serien

Der König Ludwig Lauf ist Teil starker Verbände und internationaler Serien.