Alle Infos – König Ludwig Lauf

Teilnahmebedingungen

Langlauf in den Ammergauer Alpen

Teilnahmebedingungen – König Ludwig Lauf Winter

1. VERANSTALTER

König Ludwig Lauf e. V.
Turnerweg 6a
82487 Oberammergau

2. GELTUNGSBEREICH

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Winterveranstaltung des König Ludwig Lauf e. V. sowie für sämtliche im Rahmen der Veranstaltung angebotenen Wettbewerbe, einschließlich gegebenenfalls angebotener Sonder-, Kombinations- und Nachwuchswertungen.

Mit Abschluss der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmenden deren Erziehungsberechtigte diese Teilnahmebedingungen an.

Ergänzend gelten die jeweils aktuelle Ausschreibung sowie die vom Veranstalter veröffentlichten organisatorischen und sportlichen Bestimmungen.

3. TEILNEHMERBESCHRÄNKUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnehmerzahl der Gesamtveranstaltung sowie einzelner Wettbewerbe zu begrenzen.

Ist das Teilnehmerlimit eines Wettbewerbs erreicht, besteht kein Anspruch auf eine weitere Anmeldung oder Nachmeldung.

Der Veranstalter kann Teilnehmerlimits insbesondere aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, behördlichen oder streckenbezogenen Gründen festlegen beziehungsweise nachträglich anpassen.

4. ANMELDUNG

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Anmeldesystem.

Die jeweils geltenden:

  • Wettbewerbe und Distanzen,

  • Anmeldefristen,

  • Startgebühren,

  • Preisstufen,

  • Altersbeschränkungen,

  • Teilnehmerlimits,

  • Startzeiten und

  • gegebenenfalls besonderen Teilnahmevoraussetzungen

werden in der aktuellen Ausschreibung beziehungsweise im Anmeldesystem veröffentlicht.

Nachmeldungen sind nur möglich, sofern für den jeweiligen Wettbewerb noch Startplätze verfügbar sind.

Ein Anspruch auf eine Nachmeldung besteht nicht.

5. STARTGEBÜHR UND BEZAHLUNG

Für die Teilnahme gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgewiesene Startgebühr.

Die Startgebühr ist innerhalb der im Anmeldeprozess angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten.

Eine Anmeldung kann bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Veranstalter storniert werden.

Soweit unterschiedliche Preisstufen angeboten werden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Bedingungen und Preise.

Zusätzlich gebuchte Leistungen oder Extras werden entsprechend der im Anmeldesystem ausgewiesenen Preise berechnet.

6. KEINE RÜCKERSTATTUNG DER STARTGEBÜHR

Eine Rückerstattung der bezahlten Startgebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Nichtteilnahme,

  • kurzfristiger Absage durch den Teilnehmenden,

  • verspätetem Erscheinen,

  • Nichterreichen des Starts,

  • Abbruch des Wettbewerbs durch den Teilnehmenden,

  • Überschreitung eines Zeitlimits oder

  • Disqualifikation.

Ausnahmen bestehen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

7. ABMELDUNG IM KRANKHEITSFALL

Kann ein Teilnehmender aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann die Anmeldung bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Nachweises auf die Winterveranstaltung des unmittelbar darauffolgenden Jahres gutgeschrieben werden.

Eine Auszahlung oder Rückerstattung der Startgebühr erfolgt nicht.

Die Gutschrift ist grundsätzlich nur für die unmittelbar folgende Winterveranstaltung gültig und kann weder ausgezahlt noch auf weitere Jahre übertragen werden.

Der Veranstalter kann für die Beantragung einer Krankheitsgutschrift eine Frist festlegen. Die jeweils geltenden Fristen und das entsprechende Verfahren werden im Vorfeld der Veranstaltung bekannt gegeben.

Ohne einen geeigneten Nachweis besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.

Zusatzleistungen und gebuchte Extras können von der Gutschrift ausgeschlossen sein, sofern diese bereits bestellt, personalisiert, produziert oder anderweitig verbindlich beschafft wurden.

8. ÜBERTRAGUNG DES STARTPLATZES

Ein bereits gebuchter Startplatz kann innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Ummeldefrist auf eine andere Person übertragen werden.

Für die Übertragung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben.

Die Ersatzperson muss sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb erfüllen, insbesondere die geltenden Alters- und gegebenenfalls sportlichen Voraussetzungen.

Eine eigenmächtige Weitergabe oder Verwendung der Startnummer beziehungsweise der Zeitmessung durch eine andere als die offiziell gemeldete Person ist nicht gestattet.

Eine solche Weitergabe kann zur Disqualifikation führen.

9. WECHSEL DES WETTBEWERBS

Ein Wechsel auf eine andere angebotene Distanz beziehungsweise in einen anderen Wettbewerb ist grundsätzlich möglich, sofern im gewünschten Wettbewerb noch freie Startplätze verfügbar sind.

Ein Anspruch auf einen Wettbewerbswechsel besteht nicht.

Bei einem Wechsel in einen Wettbewerb mit einer höheren Startgebühr ist der entsprechende Differenzbetrag nachzuzahlen.

Bei einem Wechsel in einen günstigeren Wettbewerb erfolgt keine Erstattung des Differenzbetrages.

Der Veranstalter kann für Änderungen eine Bearbeitungsgebühr erheben, sofern diese im Anmeldesystem beziehungsweise in der Ausschreibung entsprechend ausgewiesen wird.

Bei Kombinationswertungen oder Sonderwettbewerben können abweichende Regelungen gelten.

10. ALTERSVORAUSSETZUNGEN

Für die einzelnen Wettbewerbe können Mindestalter beziehungsweise bestimmte Jahrgangsvoraussetzungen festgelegt werden.

Maßgeblich sind die in der jeweiligen Ausschreibung beziehungsweise im Anmeldesystem veröffentlichten Altersbestimmungen.

Die Teilnehmenden beziehungsweise bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, bei der Anmeldung das korrekte Geburtsdatum anzugeben.

Teilnehmende, welche die Voraussetzungen für den gewählten Wettbewerb nicht erfüllen, können vom Start ausgeschlossen oder einem anderen geeigneten Wettbewerb zugeordnet werden, sofern dort freie Startplätze vorhanden sind.

11. GESUNDHEITLICHE VORAUSSETZUNGEN

Die Teilnahme an einem Skilanglaufwettbewerb stellt insbesondere durch Ausdauerbelastung, Kälte, Witterung, Höhenlage und Streckenprofil besondere Anforderungen an den körperlichen und gesundheitlichen Zustand.

Die Teilnahme setzt deshalb einen für den jeweiligen Wettbewerb ausreichenden gesundheitlichen und körperlichen Zustand voraus.

Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme zu prüfen beziehungsweise gegebenenfalls ärztlich prüfen zu lassen, ob sein gesundheitlicher Zustand die Teilnahme am gewählten Wettbewerb erlaubt.

Mit der Anmeldung und Teilnahme bestätigt jeder Teilnehmende, dass er sich gesundheitlich und körperlich in der Lage sieht, den gewählten Wettbewerb zu bewältigen.

Teilnehmende dürfen nicht starten beziehungsweise müssen den Wettbewerb abbrechen, wenn aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Gesundheit anderer Personen zu erwarten ist.

12. TEILNAHME AUF EIGENES RISIKO

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

Skilanglauf findet in winterlichem Gelände statt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass trotz sorgfältiger Vorbereitung und Streckensicherung insbesondere Risiken bestehen können durch:

  • Schnee und Eis,

  • wechselnde Schnee- und Loipenbedingungen,

  • Kälte und extreme Witterung,

  • schlechte Sicht,

  • Gefälle und schnelle Abfahrten,

  • Kurven und Engstellen,

  • Unebenheiten,

  • Stürze,

  • Begegnungen oder Kollisionen mit anderen Teilnehmenden,

  • gebrochene oder beschädigte Ausrüstung sowie

  • natürliche und witterungsbedingte Veränderungen der Strecke.

Jeder Teilnehmende trägt die Verantwortung für seine persönliche körperliche Leistungsfähigkeit, die Wahl seiner Geschwindigkeit, die Beherrschung seiner Skier und sein Verhalten während des Wettbewerbs.

Geschwindigkeit und Fahrweise sind jederzeit den persönlichen Fähigkeiten, den Witterungsverhältnissen, den Streckenbedingungen und der jeweiligen Verkehrssituation auf der Loipe anzupassen.

13. VERHALTEN AUF DER STRECKE

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich sportlich, fair und rücksichtsvoll zu verhalten.

Insbesondere sind sie verpflichtet:

  • die offiziell ausgeschilderte beziehungsweise bekannt gegebene Strecke vollständig zurückzulegen,

  • den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und Einsatzkräfte Folge zu leisten,

  • andere Teilnehmende nicht vorsätzlich zu behindern oder zu gefährden,

  • insbesondere bei Abfahrten und Überholmanövern besondere Rücksicht walten zu lassen,

  • bei Stürzen oder Zwischenfällen die Strecke nach Möglichkeit unverzüglich freizugeben,

  • Skistöcke und sonstige Ausrüstungsgegenstände so einzusetzen, dass andere Personen nicht gefährdet werden,

  • Umwelt, Natur und Eigentum Dritter zu respektieren und

  • Abfälle ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Schnellere Teilnehmende dürfen nicht vorsätzlich am Überholen gehindert werden.

Das Abkürzen der Strecke oder die Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel oder fremder Unterstützung kann zur Disqualifikation führen.

14. SPORTLICHE REGELN, TECHNIK UND AUSRÜSTUNG

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, mit einer für den jeweiligen Wettbewerb geeigneten und funktionstüchtigen Skilanglaufausrüstung an den Start zu gehen.

Soweit für einen Wettbewerb eine bestimmte Lauftechnik vorgeschrieben ist, insbesondere klassische Technik oder freie Technik, wird dies in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.

Die vorgeschriebene Technik ist während des Wettbewerbs einzuhalten.

Sofern ein Wettbewerb nach Bestimmungen eines nationalen oder internationalen Sportverbandes durchgeführt wird, können ergänzend die entsprechenden sportlichen Regeln Anwendung finden. Hierauf wird gegebenenfalls in der Ausschreibung hingewiesen.

Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen ungeeignete, beschädigte oder andere Teilnehmende gefährdende Ausrüstung beanstanden und einen Start gegebenenfalls untersagen.

15. ZEITLIMITS UND KONTROLLPUNKTE

Der Veranstalter kann für einzelne Wettbewerbe Zeitlimits und Kontrollzeiten festlegen.

Teilnehmende, welche einen festgelegten Kontrollpunkt nach Ablauf der veröffentlichten Kontrollzeit erreichen, können aus Sicherheits- und Organisationsgründen aus dem Wettbewerb genommen werden.

Den Anweisungen der Streckenposten beziehungsweise des Veranstalters ist in diesem Fall Folge zu leisten.

Ein Ausscheiden aufgrund eines Zeitlimits begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der Startgebühr.

16. STRECKENFÜHRUNG UND VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN

Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, behördlichen, witterungs- oder schneebedingten Gründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Streckenführung,

  • Streckenlänge,

  • Austragungsort,

  • Start- und Zielbereich,

  • Startzeiten,

  • Startmodus,

  • Startgruppen beziehungsweise Startblöcke,

  • Zeitlimits,

  • Kontrollpunkte,

  • Verpflegungsstellen,

  • Wettkampftechnik sowie

  • sonstige organisatorische Abläufe.

Insbesondere aufgrund der Schnee- und Witterungsverhältnisse kann es erforderlich sein, Strecken zu verkürzen, zusammenzulegen, mehrfach zu durchlaufen, auf alternative Strecken zu verlegen oder in ihrer Führung zu verändern.

Eine aufgrund der Verhältnisse verkürzte oder veränderte Strecke gilt als ordnungsgemäße Durchführung des angemeldeten Wettbewerbs.

Solche Änderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung der Startgebühr.

17. SCHNEE- UND WITTERUNGSVERHÄLTNISSE

Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Durchführung einer Wintersportveranstaltung in besonderem Maße von Schnee-, Witterungs- und Temperaturverhältnissen abhängig ist.

Der Veranstalter entscheidet unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen, der Sicherheit der Teilnehmenden, der Präparierbarkeit der Strecken sowie der behördlichen Vorgaben über die Durchführung und Ausgestaltung der Wettbewerbe.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • der Einsatz von technisch erzeugtem Schnee,

  • die Nutzung alternativer Loipen,

  • verkürzte Strecken,

  • Strecken mit mehreren Runden,

  • Änderungen der Startzeiten,

  • Änderungen des Startortes,

  • Änderungen der Lauftechnik oder

  • die Zusammenlegung von Wettbewerben.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Streckenführung, Streckenbeschaffenheit oder Schneebeschaffenheit besteht nicht.

18. ABSAGE, UNTERBRECHUNG ODER ABBRUCH DER VERANSTALTUNG

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Schneemangel,

  • extremen Schnee- oder Eisverhältnissen,

  • Sturm oder Unwetter,

  • extremer Kälte oder Wärme,

  • Naturereignissen,

  • Lawinen- oder sonstigen Naturgefahren,

  • behördlichen Anordnungen,

  • Sicherheits- oder Bedrohungslagen,

  • Pandemien oder vergleichbaren Ereignissen,

  • Ausfall wesentlicher Infrastruktur sowie

  • sonstigen Umständen, durch die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dies gilt auch, wenn aufgrund entsprechender Umstände nur einzelne Wettbewerbe abgesagt oder während der Durchführung abgebrochen werden müssen.

Der Veranstalter entscheidet im jeweiligen Einzelfall, ob und in welcher Form freiwillige Kulanzregelungen, insbesondere eine teilweise Gutschrift oder Übertragung, angeboten werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine solche Kulanzregelung besteht nicht.

19. VERSICHERUNG UND HAFTUNG

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Veranstalter insbesondere keine Haftung für Schäden, die durch die für eine Wintersport- und Skilanglaufveranstaltung typischen Risiken entstehen.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang unberührt.

Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände sowie für beschädigte oder verloren gegangene Sportausrüstung übernimmt der Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden persönlichen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen.

Dies gilt insbesondere auch für Teilnehmende aus dem Ausland. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Versicherungsschutz die Teilnahme an Sportveranstaltungen im Ausland sowie gegebenenfalls erforderliche Rettungs-, Bergungs- und Behandlungskosten umfasst.

20. ANWEISUNGEN UND SICHERHEITSENTSCHEIDUNGEN

Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten, des medizinischen Personals, der Einsatzkräfte sowie sonstiger vom Veranstalter eingesetzter Personen ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter beziehungsweise das medizinische Personal ist berechtigt, Teilnehmende insbesondere aus:

  • gesundheitlichen,

  • sicherheitsrelevanten,

  • sportlichen oder

  • organisatorischen Gründen

vom Start auszuschließen oder während des Wettbewerbs aus dem Rennen zu nehmen.

Dies gilt insbesondere, wenn eine Fortsetzung des Wettbewerbs nach Einschätzung des Veranstalters oder des medizinischen Personals eine erhebliche Gefahr für den Teilnehmenden oder andere Personen darstellen würde.

21. MINDERJÄHRIGE TEILNEHMENDE

Minderjährige dürfen ausschließlich an den für ihre jeweilige Altersgruppe freigegebenen Wettbewerben teilnehmen.

Die Anmeldung Minderjähriger muss durch eine erziehungsberechtigte Person oder mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.

Die erziehungsberechtigte Person bestätigt mit der Anmeldung insbesondere, dass:

  • der minderjährige Teilnehmende die Altersvoraussetzungen erfüllt,

  • er gesundheitlich und körperlich zur Teilnahme am gewählten Wettbewerb in der Lage ist,

  • er über ausreichende skilangläuferische Fähigkeiten für den gewählten Wettbewerb verfügt und

  • diese Teilnahmebedingungen anerkannt werden.

22. STARTNUMMER UND ZEITMESSUNG

Die ausgegebene Startnummer beziehungsweise der für die Zeitmessung verwendete Transponder ist ausschließlich der gemeldeten Person zugeordnet.

Die Verwendung einer Startnummer oder eines Zeitmesssystems durch eine andere Person ist ohne vorherige offizielle Ummeldung nicht gestattet.

Die Startnummer ist entsprechend den Vorgaben des Veranstalters gut sichtbar zu tragen.

Sofern Zeitmesschips oder andere technische Komponenten zurückgegeben werden müssen, sind die hierfür veröffentlichten organisatorischen Vorgaben einzuhalten.

Für nicht zurückgegebene oder vorsätzlich beschädigte Leihtransponder kann der Veranstalter Ersatz verlangen.

23. START- UND ERGEBNISLISTEN

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs können Start- und Ergebnislisten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Diese können insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname,

  • Jahrgang beziehungsweise Altersklasse,

  • Geschlecht beziehungsweise Wertungskategorie,

  • Nationalität,

  • Verein oder Team,

  • Wettbewerb,

  • Startnummer,

  • Zwischenzeiten,

  • Platzierung sowie

  • erzielte Zeit.

Ergebnislisten dienen zugleich der sportlichen Dokumentation der Veranstaltung.

24. DATENSCHUTZ

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung erforderlich ist.

Dies umfasst insbesondere:

  • Anmeldung und Teilnehmerverwaltung,

  • Zahlungsabwicklung,

  • Teilnehmerkommunikation,

  • Startnummernvergabe,

  • Startgruppeneinteilung,

  • Zeitmessung,

  • Erstellung und Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten,

  • Urkundenerstellung sowie

  • organisatorische Abwicklung der Veranstaltung.

Soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, können notwendige personenbezogene Daten an entsprechend beauftragte Dienstleister übermittelt werden.

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des König Ludwig Lauf e. V.

25. FOTO-, FILM- UND MEDIENAUFNAHMEN

Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter sowie durch von ihm beauftragte Fotografen, Medienpartner und Dienstleister Foto-, Film- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt werden.

Diese können insbesondere im Rahmen der Veranstaltungsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des König Ludwig Lauf e. V. verwendet werden, beispielsweise auf:

  • der Veranstaltungswebsite,

  • Social-Media-Kanälen,

  • Printprodukten,

  • Presseveröffentlichungen,

  • Präsentationen und

  • Werbemitteln.

Soweit für bestimmte Verwendungszwecke eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat eingeholt.

26. NEWSLETTER UND WERBLICHE KOMMUNIKATION

Die Anmeldung für einen Newsletter oder andere werbliche Informationen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

Werbliche Informationen des Veranstalters oder seiner Partner werden nur versendet, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

27. DISQUALIFIKATION

Der Veranstalter kann Teilnehmende insbesondere dann disqualifizieren, wenn sie:

  • falsche Angaben bei der Anmeldung machen,

  • ohne gültige Anmeldung starten,

  • mit der Startnummer einer anderen Person starten,

  • ihre Startnummer unzulässig an eine andere Person weitergeben,

  • die Strecke abkürzen,

  • vorgeschriebene Kontrollpunkte nicht passieren,

  • eine für den Wettbewerb vorgeschriebene Lauftechnik nicht einhalten,

  • andere Personen vorsätzlich gefährden oder grob behindern,

  • Anweisungen des Veranstalters oder der Einsatzkräfte missachten,

  • unerlaubte Hilfsmittel oder fremde Unterstützung verwenden,

  • gegen die geltenden sportlichen Bestimmungen verstoßen oder

  • sich grob unsportlich verhalten.

Im Falle einer Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der Startgebühr.

28. HÖHERE GEWALT UND BEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN

Soweit die Durchführung oder Änderung der Veranstaltung auf Umständen beruht, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, trägt der Veranstalter hierfür im gesetzlich zulässigen Umfang keine Verantwortung.

Hierzu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Natur- oder Witterungsereignisse sowie andere Fälle höherer Gewalt.

Gesetzlich zwingende Ansprüche der Teilnehmenden bleiben hiervon unberührt.

29. AKZEPTANZ DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mit Abschluss der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende beziehungsweise bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte Person, diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Fassung der Teilnahmebedingungen.

Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben oder notwendiger organisatorischer beziehungsweise sicherheitsrelevanter Anpassungen erforderlich werden, bleiben vorbehalten.

Stand: August 2026

Verbände & Serien

Der König Ludwig Lauf ist Teil starker Verbände und internationaler Serien.